Aufgaben und Ziele der Werkstätten für behinderte Menschen
Behinderte Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eine Beschäftigung finden, können in einer Werkstatt für behinderte Menschen aufgenommen werden.
Diese haben gem. § 136 SGB IX folgende Aufgaben:
- Angebot einer angemessenen beruflichen Bildung,
- Zahlung eines der Leistung angemessenen Arbeitsentgeltes,
- Erhalt, Entwicklung, Erhöhung oder Wiedergewinnung der Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit,
- Weiterentwicklung der Persönlichkeit,
- und Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt für "geeignete" Personen.
Zur Erreichung dieser Ziele müssen die Werkstätten über ein möglichst breites Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen sowie über qualifiziertes Personal und einen begleitenden Dienst verfügen.
Zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben gliedern sich die Werkstätten für behinderte Menschen jeweils in ein Eingangsverfahren, einen Berufsbildungsbereich sowie einen Arbeitsbereich.
Eingangsverfahren
Aufgabe des Eingangsverfahrens ist es, festzustellen, ob die Werkstatt für behinderte Menschen überhaupt die geeignete Eingliederungsmaßnahme darstellt sowie welche spezifischen Werkstattbereiche und/oder ergänzende Leistungen in Betracht kommen.
Das Eingangsverfahren wird für eine Dauer von bis zu drei Monaten von der Bundesagentur für Arbeit finanziert und kann im Einzelfall auf bis zu 4 Wochen verkürzt werden.
Berufsbildungsbereich
Im Berufsbildungsbereich (früher Arbeitstrainingsbereich) führen die Werkstätten für behinderte Menschen sowohl Einzelmaßnahmen als auch Lehrgänge durch, um eine Verbesserung der Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen.
Ziel der Maßnahmen ist, dass die behinderten Menschen spätestens nach Teilnahme an den Berufsbildungsmaßnahmen in der Lage sind, wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung zu erbringen.
Eine breite Fächerung der Leistungen soll dafür sorgen, dass sowohl im Hinblick auf Art und Schwere der Behinderung, die unterschiedlichen Leistungsfähigkeiten und Entwicklungsmöglichkeiten sowie Eignung und Neigung ein adäquates Angebot unterbreitet werden kann.
Im Regelfall gliedern sich die Lehrgänge in einen Grund- und Aufbaukurs von jeweils 12monatiger Dauer.
Arbeitsbereich
Der Arbeitsbereich ist auf die Abwicklung der Produktionsaufträge und die Erbringung der Dienstleistungen der Werksstatt für behinderte Menschen ausgerichtet. Auch hier sollen die Werkstätten über ein möglichst breites Angebot an Arbeitsplätzen verfügen, damit den unterschiedlichen Bedürfnissen, Fähigkeiten und Potentialen Rechnung getragen werden kann.
Die Ausstattung der Arbeitsplätze soll dabei - unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse behinderter Menschen - weitgehend denjenigen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entsprechen.
Arbeitsbegleitend sollen die Werkstätten geeignete Maßnahmen durchführen, um die Leistungsfähigkeit zu erhalten oder zu erhöhen sowie der Persönlichkeitsentwicklung dienlich sind.
Das Hauptziel der Werkstätten für behinderte Menschen besteht darin, den behinderten Menschen den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Dies ist durch geeignete Maßnahmen, wie Übergangsgruppe, Entwicklung individueller Förderpläne, Trainingsmaßnahmen, Betriebspraktika sowie die zeitweise Beschäftigung auf ausgelagerten Arbeitsplätzen, zu fördern.
Begleitender Dienst
Nach der Werkstättenverordnung müssen die Werkstätten über begleitende Dienste verfügen, um die pädagogische, soziale und medizinische sowie psychologische Betreuung der behinderten Menschen sicherzustellen. Die Erfordernis von pflegerischen, therapeutischen und sonstigen Fachkräften ist mit den Rehabilitationsträgern abzustimmen. Die medizinische Betreuung durch einen Arzt ist vertraglich sicherzustellen.