Ausschreibungen

Auszug aus den aktuellen Ausschreibungen:

  • 24.09.2024Zusammenstellen und Verpacken von DINA3/DINA4-Papieren
  • 24.09.2024Verpacken von Baumwolltaschen
  • 20.09.2024Nähen von Nackenkissen-Mittelfranken
  • 16.09.2024Herstellung von karamellisierten Mandeln, Sirups und Donuts
  • 16.09.2024Fertigung von Hochbeeten

Aufträge an WfbM vergeben

Direkt zum Auftragsformular

Unternehmen, die Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen vergeben, profitieren nicht nur von der Qualität und Vielfalt der angebotenen Leistungen. Auch wirtschaftlich gesehen rechnet sich die Zusammenarbeit:

Viele Unternehmen, aber auch gemeinnützige Organisationen, zahlen eine Ausgleichsabgabe, weil sie zu wenige Menschen mit Behinderung beschäftigen. Wenn Sie alle Möglichkeiten zur Beschäftigung behinderter Arbeiternehmer:innen ausgeschöpft haben, können Sie die Ausgleichsabgabe verringern oder ganz vermeiden, in dem Sie Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) vergeben. Nach § 223 SGB IX (9. Sozialgesetzbuch) kann 50 % des Rechnungsbetrages, der auf die Arbeitsleistung der behinderten Menschen und eines Teils des Fachpersonals entfällt, auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden.
Öffentliche Einrichtungen sind nach § 224 SGB IX sogar gesetzlich verpflichtet, Aufträge, die von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen ausgeführt werden können, diesen bevorzugt anzubieten.

Denken Sie darüber hinaus an die Einsparungen die Ihnen durch Outsourcing der Produktion möglich werden.

Wenn auch Sie zukünftig von den vielen Vorteilen einer Zusammenarbeit mit WfbM profitieren möchten, so platzieren Sie hier kostenlos Ihre Ausschreibungen und Anfragen. Diese werden von uns an passende Werkstätten für behinderte Menschen verteilt.

Wenn Sie als WfbM Interesse an neuen Aufträgen haben und Interesse an den Ausschreibungen haben, so schalten Sie jetzt einen Premiumeintrag.

Hier finden Sie ein Muster für eine Ausschreibung

Auftragsformular Ausschreibung

Ihre Eintragung erscheint wie das Muster. Zugang zu den Ausschreibungen haben nur die WfbM, die auch einen Premiumeintrag geschaltet haben. Die Werkstätten werden von uns über neue Ausschreibungen informiert.

So einfach geht’s:

  • die Formularfelder (s. u.) ausfüllen
  • ein Klick auf "Ausschreibung abschicken"

Wir schalten Ihre Ausschreibung und benachrichtigen Sie per Mail.

Konditionen - klar und fair

Grundlage der Schaltung einer Ausschreibung oder Auftragsanfrage auf www.Werkstaetten-im-Netz.de sind unsere Allgemeinen Leistungsbedingungen (als PDF). Aktuell gelten folgende Konditionen:

  • Die Schaltung der Ausschreibung erfolgt kostenlos. Die Ausschreibung wird für einen Zeitraum von 3 Monaten geschaltet.
  • 7 Werktage nach Erhalt unserer Nachricht (Mail) über die Schaltung gilt diese als genehmigt.
  • Eine Verlängerung der Erscheinungszeit kann per E-Mail beauftragt werden.
  • socialnet bemüht sich - auch im eigenen Interesse - um eine höchstmögliche Verfügbarkeit der Website und beauftragt nur namhafte Provider. Eine Verfügbarkeit von 98 % wird zugesichert.
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Wir behalten uns die Ablehnung von Ausschreibungen vor.

Ihre Angaben werden nur zur Pflege der Kundenbeziehung gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie im Impressum.

Mit dem Abschicken der Daten erkläre ich mich mit der Speicherung der Daten und der Kontaktaufnahme per E-Mail, Telefon und Fax einverstanden.