Ausschreibungen
Auszug aus den aktuellen Ausschreibungen:
- 24.09.2024Zusammenstellen und Verpacken von DINA3/DINA4-Papieren
- 24.09.2024Verpacken von Baumwolltaschen
- 20.09.2024Nähen von Nackenkissen-Mittelfranken
- 16.09.2024Herstellung von karamellisierten Mandeln, Sirups und Donuts
- 16.09.2024Fertigung von Hochbeeten
Aufträge an WfbM vergeben
Direkt zum AuftragsformularUnternehmen, die Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen vergeben, profitieren nicht nur von der Qualität und Vielfalt der angebotenen Leistungen. Auch wirtschaftlich gesehen rechnet sich die Zusammenarbeit:
Viele Unternehmen, aber auch gemeinnützige Organisationen, zahlen eine Ausgleichsabgabe,
weil sie zu wenige Menschen mit Behinderung beschäftigen. Wenn Sie alle Möglichkeiten zur Beschäftigung behinderter Arbeiternehmer:innen
ausgeschöpft haben, können Sie die Ausgleichsabgabe verringern oder ganz vermeiden, in dem Sie Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
vergeben. Nach § 223 SGB IX (9. Sozialgesetzbuch) kann 50 % des Rechnungsbetrages, der auf die Arbeitsleistung der behinderten Menschen und eines Teils
des Fachpersonals entfällt, auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden.
Öffentliche Einrichtungen sind nach § 224 SGB IX sogar gesetzlich verpflichtet,
Aufträge, die von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen ausgeführt werden können, diesen bevorzugt anzubieten.
Denken Sie darüber hinaus an die Einsparungen die Ihnen durch Outsourcing der Produktion möglich werden.
Wenn auch Sie zukünftig von den vielen Vorteilen einer Zusammenarbeit mit WfbM profitieren möchten, so platzieren Sie hier kostenlos Ihre Ausschreibungen und Anfragen. Diese werden von uns an passende Werkstätten für behinderte Menschen verteilt.
Wenn Sie als WfbM Interesse an neuen Aufträgen haben und Interesse an den Ausschreibungen haben, so schalten Sie jetzt einen Premiumeintrag.
Hier finden Sie ein Muster für eine Ausschreibung